Drei Viertel der Menschen in Deutschland würden ihre pflegebedürftigen Angehörigen selbst pflegen, wenn sie dafür einen monatlichen Zuschuss erhielten. Das geht Medienberichten zufolge aus einer aktuellen Umfrage hervor. Demnach ist das größte Hindernis bei der Pflege von…
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Viele ambulante Pflegedienste in Deutschland sind nicht ausreichend auf die Aufgabe vorbereitet, Menschen kultursensibel zu pflegen. Das ergab eine aktuelle Studie des Zentrums für Qualität in der Pflege (ZQP). Dabei besäßen zum Teil bereits heute bis zu einem Viertel der Kunden…

Der GKV-Spitzenverband hat die Qualitätsanforderungen an Hilfsmittel für Patienten mit Inkontinenz deutlich verschärft. Die Änderungen im Hilfsmittelverzeichnis betreffen zentrale Kriterien wie Aufsauggeschwindigkeit und Rücknässewerte.

Der Vorstand des LfK bleibt für weitere zwei Jahre im Amt. Auf der Mitgliederversammlung des Verbands Mitte der Woche sprach eine überwältigende Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten dem amtierenden Führungstrio weiterhin das Vertrauen aus.

Pflegende Angehörige wissen zwar zum Großteil, wo und in welcher Form sie Unterstützung erhalten können, nehmen diese Angebote aber nur selten in Anspruch. Die Gründe liegen oft bei den Pflegebedürftigen, stellt die AOK in ihrem Pflege-Report 2016 fest.

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Eckpunkte für eine Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufsgesetz veröffentlicht. Das Fehlen einer Ausbildungsverordnung war ein zentrales Argument für die vom Bundesrat geforderte Verschiebung der Reform um ein Jahr.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL) informiert auf zwei kostenfreien Veranstaltungen im April über die Änderungen infolge der Pflegereform und über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff.

Im Bundesrat steht am morgigen Freitag die Reform der Pflegeberufe auf der Tagesordnung. In den Ausschüssen wurde der Kabinettsentwurf bereits bewertet. Sie empfehlen, den Start der generalistischen Ausbildung von 2018 auf 2019 zu verschieben.

Um in den Genuss von Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI zu kommen, ist für pflegebedürftige Versicherte der BARMER GEK ein gesonderter Antrag nötig. Das Bundesversicherungsamt (BVA) unterstützt diese Auffassung der Pflegekasse – unter bestimmten Voraussetzungen.

Immer mehr pflegebedürftige Menschen haben eine Migrationsgeschichte. Im Rahmen des vdek-Zukunftspreises suchen die Ersatzkassen Projekte, die sich mit den interkulturellen Herausforderungen in der Pflege und Versorgung beschäftigen und praktikable Lösungsansätze anbieten.










