Nachdem alle Unterschriften auf der Ausbildungspauschalenvereinbarung in der generalistischen Pflegeausbildung NRW 2022 / 2023 nach § 30 Absatz 1 Pflegeberufegesetz (PflBG) getrocknet sind, kann das Verhandlungsergebnis jetzt auch offiziell bekannt gegeben werden.
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Nicht vergessen: Morgen ändert sich die PIN zur Nutzung der LfK-App. Ab dem 1. September müssen alle Nutzer der beliebten App die neue fünfstellige Zahl einmalig beim ersten Öffnen der App nach der Umstellung eingeben.

Die vierte Folge des LfK-Podcasts „LfK im Ohr“ ist da! Dieses Mal haben die drei Vorstandsmitglieder des LfK einen Gast: Mit Svea Elshoff sprechen sie über allerlei Themen aus dem Pflegedienstalltag.

Trotz der jüngsten Pflegereform kommen auf Pflegebedürftige, die in stationären Einrichtungen versorgt werden, weiterhin hohe Kosten zu. Das zeigt eine neue Studie im Auftrag der Krankenkasse DAK.

Mitte August – da war doch etwas? Bislang mussten Pflegedienste um diese Zeit stets daran denken, eine aktuelle Handzeichenliste bei den Kassen einzureichen. Doch mit dem Federführungsprinzip in der häuslichen Krankenpflege hat sich die Abgabefrist geändert.

Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben beschlossen, dass pflegebedürftige und alte Menschen ab September eine Corona-Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. Auch Menschen mit Immunschwäche soll ein weiteres Impfangebot gemacht werden.

Ende Juli steht dem Landesverband freie ambulante Krankenpflege NRW (LfK) ein Umzug bevor. Nach 14 Jahren in seiner Geschäftsstelle in Köln-Deutz zieht der Pflegedienstverband nun in neue Räumlichkeiten im Kölner Süden um. Während des Umzugs am 29. und 30. Juli bleibt die…

Das Podcast-Format des LfK erfreut sich nach seinem Start im Mai immer größerer Beliebtheit bei den LfK-Mitgliedern. Ab sofort ist die dritte Folge online für alle LfK-Mitglieder abrufbar. Dieses Mal beschäftigen sich die drei LfK-Vorstandsmitglieder mit dem Thema…

Nach den schweren Überflutungen in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens hat die Finanzverwaltung des Landes den Katastrophenerlass in Kraft gesetzt. Auch betroffene Pflegeunternehmen können damit steuerliche Hilfen in Anspruch nehmen.

Die starken Regenfälle der letzten Tage haben in vielen Teilen Nordrhein-Westfalens zu katastrophalen Situationen geführt. Auch die ambulante und teilstationäre Pflege ist an zahlreichen Orten betroffen.









